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holz-frick GmbH
Europastrasse 2
77933 Lahr

EMail: info@holz-frick.de

T.: +49 (0) 7821/980 50-0
F.: +49 (0) 7821/980 50-44

UST-Id Nr . DE 347648708
Amtsgericht Freiburg HRB 725 344
Geschäftsführer: Laura Müller, Clemens Müller
 


 

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Urheberrecht

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Datenschutz

Webseiten-Datenschutzerklärungund zugleich Information der Betroffenen gemäß Artikel 13 und Artikel 14 EU-Datenschutzgrundverordnung
 
Allgemeine Angaben
Angaben zur verantwortlichen Stelle
Unternehmen:                                               holz-frick GmbH
Gesetzlicher Vertreter:                                  GF: Laura Müller, Clemens Müller
Adresse:                                                        Europastr. 2  77933 Lahr
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter:        email@iitr.de

Allgemeine Datenverarbeitungs-Informationen
Betroffene Daten:
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Eine über die Reichweite der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck:             Vertragsdurchführung.
Kategorien von Empfängern:Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers:                 Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen.
Dauer Datenspeicherung:      Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.
 
Spezifische Angaben zur Webseite
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Google AdWords Conversion Tracking
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Facebook Like Button
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Google +1 Button
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LINKEDIN
Den Aufruf von LinkedIn, LinkedIn, 2029 Stierlin Courtm, Mountain View, CA 94043 USA, erkennen Sie an dem Zeichen „in“ auf blauem Hintergrund. Wenn Sie unsere „in“-Schaltfläche im Rahmen der 2-Klick-Lösung aktivieren, wird eine Verbindung mit dem LinkedIn-Server hergestellt und dabei das LinkedIn-Plugin auf der jeweiligen Internetseite nachgeladen. Der Inhalt der „in“-Schaltfläche wird von LinkedIn direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre IP-Adresse auf diesem Wege an LinkedIn in den USA übermittelt wird. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch LinkedIn sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre, entnehmen Sie bitte LinkedIns Datenschutzhinweisen (http://www.linkedin.com/legal/privacy-policy) zu der „in“-Schaltfläche. Wenn Sie LinkedIn-Mitglied sind und nicht möchten, dass LinkedIn bei aktivierter „in“-Schaltfläche über unseren Internetauftritt Daten über Sie sammelt und mit Ihren bei LinkedIn gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts bei LinkedIn ausloggen.
 
XING
Den Aufruf von XING, XING AG, Dammtorstraße 29-32, 20354 Hamburg, Deutschland, erkennen Sie an dem Zeichen „x“ oder „xing“ auf grünem Hintergrund. Wenn Sie unsere „XING“-Schaltfläche im Rahmen der 2-Klick-Lösung aktivieren, wird eine Verbindung mit dem XING-Server hergestellt und dabei die XING-Share-Button-Funktionen (insbesondere die Berechnung/Anzeige des Zählerwerts) auf der jeweiligen Internetseite nachgeladen, XING speichert keine personenbezogenen Daten von Ihnen über den Aufruf dieser Internetseite. XING speichert insbesondere keine IP-Adressen. Es findet auch keine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens über die Verwendung von Cookies im Zusammenhang mit dem „XING Share-Button“ statt. Die jeweils aktuellen Datenschutzinformationen zum „XING Share-Button“ und ergänzende Informationen können Sie auf dieser Internetseite abrufen: https://www.xing.com/app/share?op=data_protection.
 
Angaben zu weiteren Datenverarbeitungsverfahren
Spezifische Angaben zum Bewerbungsverfahren
Betroffene Daten:                  Bewerbungsangaben
Verarbeitungszweck:             Durchführung Bewerbungsverfahren
Kategorien von Empfängern:Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer, u.a. zur Datenverarbeitung und Hosting.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist, u.a. Kunden und Interessenten im Rahmen der Auftragsakquise. 
Drittlandtransfers:                 Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen, u.a. Email-Provider.
Dauer Datenspeicherung:      Bewerbungsdaten werden nach Mitteilung der Entscheidung in der Regel binnen vier Monaten gelöscht, soweit nicht eine Einwilligung in eine längere Datenspeicherung im Rahme der Aufnahme in den Bewerberpool vorliegt.
 
Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Kundendaten/Interessentendaten
Betroffene Daten:                  Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck:             Vertragsdurchführung, u.a. Angebote, Aufträge, Verkauf und Rechnungsstellung, Qualitätssicherung
Kategorien von Empfängern:Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer, u.a. zur Datenverarbeitung und Hosting, für Versand, Transport und Logistik, Dienstleister zum Druck und Versand von Informationen und Call Center.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist, u.a. zur Bonitätsauskunft bei Kauf auf Rechnung, zum elektronischen Versand von Informationen, zu Qualitätssicherungszwecken.
Drittlandtransfers:                 Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen, u.a. Email-Provider.
Dauer Datenspeicherung:      Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre.  
 
Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
Betroffene Daten:                  Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck:             Vertragsdurchführung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses 
Kategorien von Empfängern:Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, u.a. Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft.
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer, u.a. zur Datenverarbeitung und Hosting, zur Entgeltabrechnung, zur Reisekostenabrechnung, zu Versicherungsleistungen, zur Fahrzeugnutzung.
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist, u.a. zur Auftragsakquise, zu Versicherungsleistungen.
Drittlandtransfers:                 Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen, u.a. Email-Provider.
Dauer Datenspeicherung:      Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre. 
 
Spezifische Angaben zur Verarbeitung von Lieferantendaten
Betroffene Daten:                  Zur Vertragsdurchführung mitgeteilte Daten; ggfs. darüber hinaus gehende Daten zur Verarbeitung auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
Verarbeitungszweck:             Vertragsdurchführung, u.a. Anfragen, Einkauf, Qualitätssicherung
Kategorien von Empfängern:Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, u.a. Finanzamt, Zoll
Externe Dienstleister oder sonstige Auftragnehmer, u.a. zur Datenverarbeitung und Hosting, Buchhaltung, Zahlungsabwicklung
Weitere externe Stellen soweit der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem Interesse zulässig ist.
Drittlandtransfers:                 Im Rahmen der Vertragsdurchführung können auch Auftragsverarbeiter außerhalb der Europäischen Union zum Einsatz kommen, u.a. Email-Provider 
Dauer Datenspeicherung:      Die Dauer der Datenspeicherung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und beträgt in der Regel 10 Jahre. 
 
Weitere Informationen und Kontakte
Darüber hinaus können Sie jederzeit ihre Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder der Wahrnehmung Ihres Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Hier finden Sie die Möglichkeit, uns per E-Mail oder Brief http://www.holz-frick.de/Impressum/11----.htmlzu kontaktieren. Sie haben ferner das Recht, sich bei Beschwerden an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu wenden








Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Webpräsenz ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Webpräsenz erfasst und wie diese genutzt werde:
  1. Erhebung und Verarbeitung von Daten
    Jeder Zugriff auf unsere Webpräsenz und jeder Abruf einer dieser hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert.

    Weitergehende Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwas im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung machen.
  2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
    Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.

    Ihre personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken notwendig wird oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

    Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, deren Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder deren Speicherung aus sonstigen Gründen unzulässig ist.
  3. Auskunftsrecht
    Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Sicherheitshinweis:
    Wir bemühen uns, Ihre personenbezogenen Daten durch entsprechende technische und organisatorische Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei einer Kommunikation per eMail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen die Nutzung des Postweges empfehlen.

Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der holz-frick GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg, unter der Register-Nummer HRB  725 344, gelten für alle von uns abgeschlossenen Geschäfte, einschließlich der Vermittlung solcher.

Angebote und Vertragsschluss

Alle unsere Warenangebote, auch in Katalogen, Verkaufsunterlagen, Preislisten und im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu sehen. Bei allen Angeboten ist ein Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch die Firma Holzfachhandel Frick. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Der Vertragsinhalt richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung, soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Lieferschein. Abweichende Vorschriften und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht schriftlich widersprochen wird.

Datenspeicherung

Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.

Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug

Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Mehrlieferungen bis zu 15 % sind bei Leisten, Profilholz und Zuschnitten mit abzunehmen.

Die Gefahr geht bei Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer auf den Käufer über.

Unsere Liefertermine sind immer unverbindlich. Die Lieferungen erfolgen ab unserem Standort in Lahr auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr nach §13 BGB erst mit der Übergabe an den Kunden über.

Bei Nichteinhaltung von verbindlichen Lieferterminen durch den Verkäufer, ist der Käufer erst nach einer angemessenen, mindestens 30 Tage betragenden Nachfrist berechtigt die ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Eintritt höherer Gewalt und alle unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, befreien den Verkäufer für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei den Lieferanten eintreten. Schadensersatz kann vom Verkäufer nicht gefordert werden.

Zahlung

Wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Bei Sonderbestellungen sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsfreigabe fällig, der Rest bei Erhalt der Ware. Wird aufgrund Zahlungsverzugs Mahnbescheid erlassen, gelten alle Rechnungen als fällig.

Die Bezahlung mit Wechsel und Scheck ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber nicht zahlungsstatt hereingenommen. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Teillieferungen werden sofort berechnet und sind unabhängig von der Gesamtlieferung sofort fällig.

Warenrückgaben von Lagerware in Originalverpackung sind nach Rücksprache mit dem Verkäufer möglich. Rücknahmekosten in Höhe von 25% werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Für den Käufer bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

Mängelrügen, Verjährung, Gewährleistung

Die von uns gelieferten Holzprodukte- und Materialien sind Naturprodukte. Naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und spezifische Merkmale sind dabei stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Ggf. hat der Käufer zuvor fachgerechten Rat einzuholen. Natürliche Farb-, Struktur-, und sonstige Unterschiede innerhalb einer Holzart gehören zu den natürlichen Eigenschaften von Holz und stellen keinen Mangel oder Haftungsgrund dar. Dies gilt auch für Mengen- und Maßtoleranzen bis zu einem Wert von 10 %. Angaben über Trockenheit, Gewichte usw. erfolgt nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Im Übrigen wird auf die Tegernseer Gebräche verwiesen. Nur entsprechend ausgewiesene Produkte gelten als FSC-zertifiziert.

Wir geben keine Gewährleistung für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Die Gewährleistung entfällt bei Beschädigung oder Vernichtung durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung nach Gefahrenübergang. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in der Abmessung und im Material stellen keinen Mangel dar, für Toleranzen gelten – soweit vorhanden- DIN-Normen und Werks-Normen. Auf Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen des Käufers leisten wir keine Gewährleistung, soweit Mängel darauf beruhen.

Für Mängel im Sinne des §434 BGB haftet der Verkäufer wie folgt:

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich – spätestens jedoch nach 3 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt §377 HGB unberührt.

Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverarbeitet oder weiterverkauft werden. Ein Mängelvermerk auf den Lieferpapieren ist zwingend notwendig. Reklamationen ohne diesen Vermerk können nicht anerkannt werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate.

Eigentumsvorbehalt

∙Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum.

Die Einstellungen einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung sowie deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne vorherigen Rücktritt unsererseits die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

∙Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

∙Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungszuschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.

∙Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. ∙Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen

∙Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.

∙Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

∙Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

∙Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20% so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.

Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C)

Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht

Erfüllungsort für Zahlungen sowie sonstige Leistungen ist Lahr.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lahr bzw. das Landgericht Offenburg.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.

Unwirksamkeit

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

holz-frick GmbH

 

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Holzfachhandel Frick vertreten durch den Inhaber Hans-Georg Salzmann (e.Kfm.), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg, unter der Register-Nummer HRA 390 981, gelten für alle von uns abgeschlossenen Geschäfte, einschließlich der Vermittlung solcher.
Angebote und Vertragsschluss
Alle unsere Warenangebote, auch in Katalogen, Verkaufsunterlagen, Preislisten und im Internet sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu sehen. Bei allen Angeboten ist ein Zwischenverkauf vorbehalten. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch die Firma Holzfachhandel Frick. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Der Vertragsinhalt richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung, soweit eine solche nicht ergeht, nach unserem Lieferschein. Abweichende Vorschriften und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht schriftlich widersprochen wird.
Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet.
Lieferung, Gefahrenübergang und Verzug
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Mehrlieferungen bis zu 15 % sind bei Leisten, Profilholz und Zuschnitten mit abzunehmen.
Die Gefahr geht bei Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferort durch den Verkäufer auf den Käufer über.
Unsere Liefertermine sind immer unverbindlich. Die Lieferungen erfolgen ab unserem Standort in Lahr auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson über. Ist der Kunde Verbraucher, so geht die Gefahr nach §13 BGB erst mit der Übergabe an den Kunden über.
Bei Nichteinhaltung von verbindlichen Lieferterminen durch den Verkäufer, ist der Käufer erst nach einer angemessenen, mindestens 30 Tage betragenden Nachfrist berechtigt die ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Eintritt höherer Gewalt und alle unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, befreien den Verkäufer für die Dauer der Auswirkung von der Lieferpflicht. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei den Lieferanten eintreten. Schadensersatz kann vom Verkäufer nicht gefordert werden.
Zahlung
Wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Bei Sonderbestellungen sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsfreigabe fällig, der Rest bei Erhalt der Ware. Wird aufgrund Zahlungsverzugs Mahnbescheid erlassen, gelten alle Rechnungen als fällig.
Die Bezahlung mit Wechsel und Scheck ist nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber nicht zahlungsstatt hereingenommen. Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Teillieferungen werden sofort berechnet und sind unabhängig von der Gesamtlieferung sofort fällig.
Warenrückgaben von Lagerware in Originalverpackung sind nach Rücksprache mit dem Verkäufer möglich. Rücknahmekosten in Höhe von 25% werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Für den Käufer bestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Mängelrügen, Verjährung, Gewährleistung
Die von uns gelieferten Holzprodukte- und Materialien sind Naturprodukte. Naturgegebene Eigenschaften, Abweichungen und spezifische Merkmale sind dabei stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und bei der Verwendung zu berücksichtigen. Ggf. hat der Käufer zuvor fachgerechten Rat einzuholen. Natürliche Farb-, Struktur-, und sonstige Unterschiede innerhalb einer Holzart gehören zu den natürlichen Eigenschaften von Holz und stellen keinen Mangel oder Haftungsgrund dar. Dies gilt auch für Mengen- und Maßtoleranzen bis zu einem Wert von 10 %. Angaben über Trockenheit, Gewichte usw. erfolgt nach bester Kenntnis, jedoch unverbindlich. Im Übrigen wird auf die Tegernseer Gebräche verwiesen.
Wir geben keine Gewährleistung für unsachgemäße Verwendung und Behandlung des Vertragsgegenstandes. Die Gewährleistung entfällt bei Beschädigung oder Vernichtung durch unsachgemäße Verwendung, Behandlung oder Lagerung nach Gefahrenübergang. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in der Abmessung und im Material stellen keinen Mangel dar, für Toleranzen gelten – soweit vorhanden- DIN-Normen und Werks-Normen. Auf Sonderanfertigungen nach Angaben, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen des Käufers leisten wir keine Gewährleistung, soweit Mängel darauf beruhen.
Für Mängel im Sinne des §434 BGB haftet der Verkäufer wie folgt:
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich – spätestens jedoch nach 3 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt §377 HGB unberührt.
Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverarbeitet oder weiterverkauft werden. Ein Mängelvermerk auf den Lieferpapieren ist zwingend notwendig. Reklamationen ohne diesen Vermerk können nicht anerkannt werden. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt 12 Monate.
Eigentumsvorbehalt
∙Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum.
Die Einstellungen einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung sowie deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne vorherigen Rücktritt unsererseits die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
∙Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
∙Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungszuschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
∙Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden, abtretbaren Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. ∙Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen
∙Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
∙Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
∙Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
∙Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20% so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C)
Gerichtsstand und Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Zahlungen sowie sonstige Leistungen ist Lahr.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Lahr bzw. das Landgericht Offenburg.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
Unwirksamkeit
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Fa. Holzfachhandel Frick in Lahr
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


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